Antrag auf finanzielle Unterstützung
Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die ausserfamiliäre Betreuung Ihrer Kinder oder zur Sicherstellung eines Pflegeplatzes benötigen, können Sie einen Antrag stellen. Dies ist in folgenden Fällen möglich:
1. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die nötigen ausserfamiliären Betreuungskosten von Kindern abzudecken.
2. Wenn die Erhaltung eines Pflegeplatzes gefährdet ist.
3. Um Pflegeeltern Supervisionsstunden und eine fachliche Beratung oder Weiterbildung zu ermöglichen.
Damit uns alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, um den Antrag zu prüfen, bitten wir Sie, den Antrag mit dem offiziellen Bündner Erhebungsbogen einzureichen.
In der Regel werden Gesuche in Zusammenarbeit mit den Regionalen Sozialdiensten und Beiständen eingereicht.

Pflegekinder-Aktion Graubünden
Jedes Kind verdient ein liebevolles Zuhause.

Über die Pflegekinder-Aktion Graubünden
Die Pflegekinder-Aktion Graubünden setzt sich seit über 50 Jahren für Kinder und Jugendliche ein, deren Pflege und Erziehung ausserhalb der eigenen Familie stattfindet. Mit gezielter finanzieller Unterstützung sorgen wir dafür, dass Pflegekinder in einem stabilen Umfeld aufwachsen können und Pflegefamilien nicht alleine mit ihren Herausforderungen bleiben.
Gegründet im Jahr 1975, ist die Pflegekinder-Aktion Graubünden ein politisch und konfessionell neutraler Verein, der sich auf die Bedürfnisse von Pflegekindern und -eltern konzentriert.
Erhalt von Pflegeplätzen
Wir setzen uns mit finanzeller Hilfe aktiv dafür ein, dass Pflegeplätze erhalten und Probleme bei anderen ausserfamiliären Betreuungsformen gelöst vermieden und gelöst werden können.
Unterstützung für Pflegeeltern
Wir bieten Pflegeeltern finanzielle Unterstützung bei ihren wichtigen und oft auch schwierigen Arbeiten.

Infos für Pflegefamilien
Ein Kind, das nicht bei seinen Eltern lebt, hat Anspruch auf einen besonderen Schutz. Mit Blick auf das Kindeswohl ist eine Platzierung in einer tragfähigen Pflegefamilie anzustreben, damit eine möglichst gute weitere Entwicklung des Kindes gewährleistet ist.
In diesem Zusammenhang ist es nötig, Pflegeeltern zu finden, die über die nötigen persönlichen, sozialen und erzieherischen Ressourcen zur Betreuung eines Pflegekindes verfügen.
Die Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen zur Pflege und Erziehung ist ab der Dauer von einem Monat und bis zum Alter von 18 Jahren bewilligungspflichtig. Das Kantonale Sozialamt Graubünden erteilt den verantwortlichen Personen die Bewilligung und übt die Aufsicht über die Familienpflege aus.