Pflegefamilien

Ein Kind, das nicht bei seinen Eltern lebt, hat Anspruch auf einen besonderen Schutz. Mit Blick auf das Kindeswohl ist eine Platzierung in einer tragfähigen Pflegefamilie anzustreben, damit eine möglichst gute weitere Entwicklung des Kindes gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist es nötig, Pflegeeltern zu finden, die über die nötigen persönlichen, sozialen und erzieherischen Ressourcen zur Betreuung eines Pflegekindes verfügen.

Die Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen zur Pflege und Erziehung ist ab der Dauer von einem Monat und bis zum Alter von 18 Jahren bewilligungspflichtig. Das Kantonale Sozialamt Graubünden erteilt den verantwortlichen Personen die Bewilligung und übt die Aufsicht über die Familienpflege aus.


Nähere Informationen finden Sie unter:

Link: Kantonales Sozialamt